NABU SCHLESWIG-HOLSTEIN -- PRESSEMITTEILUNG | NR. 26/2025 | 17. Oktober 2025

 

 

Als gäbe es kein Artensterben und keinen Klimawandel

NABU entsetzt über Minister Schwarz‘ Angriff auf Dauergrünland

 

Kiel / Neumünster Ratloses Kopfschütteln beim NABU Schleswig-Holstein: Landwirtschaftsminister Schwarz hat verkündet, den Schutz des Dauergrünlandes absenken zu wollen. Ein Angriff auf Mensch und Natur.

 

Dauergrünland ist ein wahrer Alleskönner. Es bietet vielen bedrohten Arten Lebensraum, als Kohlenstoffspeicher wirkt es dem Klimawandel entgegen und es kann durch Weidehaltung landwirtschaftlich genutzt werden. Eine win-win-win-Situation. „Dauergrünland ist eine tragfähige Brücke zwischen den Interessen von Landwirtschaft und Naturschutz. Diese Brücke darf nicht eingerissen werden.“, so Alexander Schwarzlose, Landesvorsitzender des NABU Schleswig-Holstein. 

 

Das große Artensterben, das größte seit Aussterben der Dinosaurier, greift vor allem in der Insektenwelt um sich. 70 bis 80 Prozent der Insekten sind an das Offenland angepasst und somit direkt oder indirekt an Wiesen und Weiden gebunden. Wiesenvögel wie die Uferschnepfe, der Wachtelkönig, Schafstelze und Kiebitz benötigen Grünland als Lebensraum. Der Kiebitz, etwa, hat seit 1980 deutschlandweit einen Bestandsrückgang von 93 (!) Prozent erlitten. Hauptgrund hierfür ist die Zerstörung seines Lebensraumes. Im Übrigen schützt Grünland auch unser aller Grund- und Trinkwasser.

 

Dauergrünland stellt ein großes Kohlenstoffdepot dar und dient als Senke für das Treibhausgas CO2, wie es in der Biodiversitätsstrategie des Landes Schleswig-Holstein zutreffend heißt. Es umzubrechen, es also zu beseitigen, führt dazu, dass gewaltige Mengen von CO2 und des noch klimaschädlicheren Lachgases freigesetzt werden. Lachgas ist etwa 300 mal klimaschädlicher als CO2.

 

„Wenn Minister Schwarz erklärt, dass er den Schutz von Dauergrünland absenken möchte, sollte er auch ehrlich und transparent benennen, dass er damit bereit ist, dem Artensterben und dem Klimawandel weiteren Vorschub zu leisten.“ so Schwarzlose. „Dass diese Zerstörung unserer gemeinsamen Lebensgrundlagen mehrheitsfähig ist, darf bezweifelt werden.“ Der NABU prangert diesen Vorstoß als Klientelpolitik auf Kosten der Allgemeinheit an. Im Übrigen wird Schwarz erklären müssen, wie sein Vorstoß mit der Biodiversitätsstrategie des Landes in Einklang zu bringen ist.

 

Der NABU appelliert insbesondere an Ministerpräsident Günther, am ausgewogenen Interessenausgleich festzuhalten und Minister Schwarz bei diesem gefährlichen Vorstoß nicht den Rücken zu stärken.

 

NABU SCHLESWIG-HOLSTEIN -- PRESSEMITTEILUNG | NR. 22/2025 | 8. Oktober 2025

 

 

Natur- und Artenschutz / Windenergie

 

NABU fordert mehr Rücksicht auf den Artenschutz

Regionalpläne für Windenergie

 

 

Kiel/Neumünster: Am 8. Oktober 2025 endete das Beteiligungsverfahren zum 1. Entwurf der drei Regionalpläne Windenergie. Der NABU hat kritisch-konstruktiv dazu Stellung genommen. Denn die bundesrechtliche Vorgabe, 3,4 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete für Windenergie bereitzustellen, führt zu erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft. Am schwerwiegendsten betroffen werden die als besonders kollisionsgefährdeten Großvogelarten Seeadler und Rotmilan sowie der Vogelzug sein, aber auch Fledermäuse. Zugleich aber erkennt der NABU das Bemühen der Landesregierung an, den Artenschutz sorgfältig und ernsthaft in der Prüfung berücksichtigt zu haben.

Es ist ein Dilemma: Schleswig-Holstein ist wegen der überdurchschnittlichen Windhöffigkeit besonders gut für den Ausbau der Windenergie geeignet. Zugleich kreuzen sich im Land zwischen den Meeren mehrere Vogelzugrouten von internationaler Bedeutung, die durch Windenergieanlagen erheblich gefährdet werden. Wie kann das Land also die Bundesvorgaben für den weiteren Zubau von Windenergie umsetzen?

Die Analyse der Entwürfe für die drei Regionalpläne Wind zeigt, dass verschiedene Vorranggebiete die artspezifischen Mindestabstände zu den Brutstätten unterschreiten. Das Land hatte bereits zugelassen, dass die Abstände zu Horsten von Seeadlern von 3.000 m auf 2.000 m verkürzt werden dürfen. 19 der nun geplanten Vorranggebiete unterschreiten sogar diese 2.000-m-Marke. Damit wird dort das Tötungsrisiko für die Brutvögel und ihre Jungen deutlich erhöht. Ähnlich verhält es sich beim Rotmilan: 40 Vorranggebiete unterschreiten den Mindestabstand von 1.200 m (vormals 1.500 m). Beim Weißstorch sind es 16 Vorranggebiete.

Besondere Aufmerksamkeit verdient auch der extrem seltene Schwarzstorch. Der ohnehin zu geringe Mindestabstand von 2.000 m (vormals 3.000 m) wird von zwei Vorranggebieten unterschritten. Auf den ersten Blick nicht viel. Bedenkt man aber, dass es in Schleswig-Holstein insgesamt nur sieben Brutpaare mit zuletzt nur drei erfolgreichen Bruten gibt, wird deutlich, wie schwer dieser Verstoß wiegt. Immerhin aber sieht Schleswig-Holstein überhaupt einen Schutz des Schwarzstorches vor. Nach den Vorgaben des Bundes dürften Windenergieanlagen sogar direkt neben den Brutplätzen errichtet werden.

Zudem durchbrechen etliche Vorranggebiete wichtige Vogelzugachsen. Dieser Konflikt betrifft insbesondere Fehmarn. Dort steht bereits eine Phalanx an Rotoren den zigtausenden aus Skandinavien stammenden Vögeln (und Fledermäusen) entgegen, die schon jetzt mit den relativ niedrigen Anlagen zahlreiche Opfer fordert. Weil die Höhenbegrenzung bundesrechtlich aufgehoben worden ist, werden die Fehmaraner Anlagen auf doppelte Höhe repowert werden können. Eine fatale Zukunft für Deutschlands bedeutendste Vogelzugroute!

Trotz aller Probleme ist anzuerkennen, dass sich die Landesregierung bemüht hat, die einzelnen Flächen sorgfältig auf ihre tatsächliche Eignung zu prüfen. So wird der größte Teil der sogenannten Potenzialflächen für nicht geeignet befunden. Bei der Prüfung ist der Artenschutz durchaus nicht ohne Bedeutung geblieben. Gerade in Gebieten, in denen bereits Windenergieanlagen vorhanden sind, muss der Artenschutz jedoch noch stärker berücksichtigt werden. Wenn bestehende Anlagen in den kommenden Jahren erneuert und damit regelmäßig auch vergrößert werden („Repowering“), wird die Bedrohungslage für den Artenschutz zunehmen. Hier braucht es Nachbesserung.

Der NABU fordert, im 2. Entwurf mehr Rücksicht auf die Artenschutzbelange zu nehmen. Denn Klimaschutz darf nicht die Biodiversitätskrise anheizen.

 

21.09.2025 Stellungnahme NABU Pinneberg zum Regionalplan: Thema Windenergie

19.08.2025 Ein Interview mit unserer Pflanzenexpertin Eva Ballandat.

Aus dem Pinneberger Tageblatt.

29.07.2025 Keine Vorranggebiete Windenergie im Süden des Kreises Pinneberg - Die Entscheidungshoheit bleibt bei den Gemeinden

An Interessierte Vorranggebiete Windenergie,

 

mit der Veröffentlichung der „Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums III in Schleswig-Holstein Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land - Entwurf Juli 2025“ am 29.Juli 2025

sind die Vorranggebiete Windenergie von dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport – Landesplanung bekannt gegeben worden.

 

Die fachlichen und rechtlichen Eingaben durch Kartierung zum Schutz der Brutplätze windkraftsensibler Großvögel, FFH-Gebiet, Vorranggebiete Küstenschutz und Klimafolgenanpassung, geschützte Biotope Biotopverbundsystem und Achsenzwischenraum Tourismus und Erholung

haben die Bearbeiter in der Landesplanung im Referat IV 64 Windenergieplanung wohl anerkannt und zu einer Berücksichtigung geführt.

 

Die Vorranggebiete Windenergie für den Kreis Pinneberg sind wiedergegeben in:

 

der Karte https://www.bolapla-sh.de/file/fd32e7a4-7f99-42eb-926d-3707916a9734/f395026a-0961-4f61-a542-e1f735ca6dba

In den Datenblättern der Potentialflächen Windenergie PR3-PIN-XXX https://www.bolapla-sh.de/file/fd32e7a4-7f99-42eb-926d-3707916a9734/dd09021f-b2b0-4adf-ae73-a90ba309fb0c

 

Im Kreis Pinneberg sind 4 Vorranggebiete Windenergie festgelegt worden.

Zwei davon waren bereits Vorranggebiete: 

Gemeinde Neuendeich; Uetersen; Seester; Groß Nordende PR3_PIN_008   und   

Gemeinde Raa-Besenbek PR3_PIN_020)

Neu sind:

Gemeinde Brande-Hörnerkirchen PR3_PIN_033  und 

Gemeinde Groß Offenseth-Aspern; Brande-Hörnerkirchen PR3_PIN_034

 

In den Gebieten des NABU-Pinneberg (Appen, Bönningstedt, Borstel-Hohenrade, Ellerbek, Hasloh, Kummerfeld, Pinneberg, Prisdorf, Quickborn, Rellingen und Tangstedt

Sind kein Vorranggebiete Windenergie festgelegt worden

 

Aus dem Magazin: Dorf-Geflüster (Juli 2025)

Dieser Artikel wurde uns freundlicher Weise von dem Lokalmagazin DorfGeflüster zur Verfügung gestellt.

Autorin: Tanja Königshagen

 https://dorf-gefluester.com/archiv-2025/

 

30.04.2025 Windenergie: Land veröffentlicht zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplans